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NWP 121207 0001

Revision

Wir tragen unsere Dienstleistungen des Technikers bei Revision Ihrer installierten Regale und Regalsysteme an.
Nach dem Gesetz Nr.309/2006/ Gesetzblatt hat jeder Betreibende Pflicht technische Besichtigung der Regalsysteme mindestens einmal in 12 Monaten durchzuführen.
Technische Durchsicht wird nach: DIN EN 15635, 15512, 15620, 15629 ausgeführt.
Firma PROFI REGAL besorgt die Revision sowohl aller Arten der Regalsysteme wie auch der automatischen Regale von der Firma TOYOTA MATERIAL HANDLING CZ (System Radioshuttle)
HANDLING CZ (Radioshut)
Nach der Revision der Regale verschickt Ihnen Firma PROFI REGAL kostenlos das Preisangebot für die eventuelle Mängelbeseitigung, festgestellte bei der Revision.

 

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Der Preislist:

• Technische Durchsicht von 800, - bis 1100, - Czk / 1 Stunde (in Abhängigkeit von Kompliziertheit und Häufigkeit
der Besichtigungen)

• Beförderungsgebühr für technische Besichtigungen 8, - Czk / 1 km

• Bei Unterzeichnung des Werkvertrages mit der Firma PROFI REGAL über langfristige
regelmäßige Ausüben der jährigen periodischen technischen Besichtigungen, wird die Gebühr
von 800, - Czk / 1 Stunde gerechnet.

Unsere Kunden:

Hornbach Baumarkt CS, Magna Exteriors & Interiors (Bohemia) s.r.o., Preymesser, Meyra, Telefonica O2, Philip Morris, Monroe Czechia s.r.o., Hame und.mit., Rigips und.mit., ESSELTE, Benteler, Procter & Gamble – Rakona s.r.o., Skodawagen, Regierungsamt CR, Kofola und viele weitere.

Gesetz über Sicherstellung der weiteren Bedingungen bezogenen auf Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz (ganze Fassung):
denen zufolge die weiteren Forderungen an Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Arbeitsrechtsverhältnissen angepasst werden sowie auch die Forderungen an Sicherstellung Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeit oder Dienstleistungen ausserhalb der arbeitsrechtlichen Beziehungen (Gesetz über Sicherstellung der weiteren Bedingungen über Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutzes)
309/2006 Gesetzblatt
.
Gesetz vom 23. Mai 2006,
denen zufolge die weiteren Forderungen an Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Arbeitsrechtsverhältnissen angepasst werden sowie auch die Forderungen an Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei Tätigkeit oder Dienstleistungen ausserhalb der arbeitsrechtlichen Beziehungen
(Gesetz über Sicherstellung der weiteren Bedingungen über Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutzes)
§ 4

Anforderungen an Produktions- und Arbeitsmittel und Ausstatten

(1)Aus Sicht der Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist der Arbeitgeber verpflichtet zu sichern, die optimale Benutzbarkeit der Maschinen,technischen Anlagen, Transportmittel sowie auch genügendes Werkzeug.
verbindliche Ausrüstung der Maschinen, technischen Anlagen, Transportmittel und entsprechendes Werzeug zur Sicherstellung von:

a) Schutz von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter

b) entsprechende Ausstattung und Anpassung gegenüber den ergonomischen Anforderungen und somit auch die
Verhinderung des ungünstigen Einflusses auf dienstliche Bedingungen der Mitarbeiter

c) regelmässige und ordentliche Wartung und Pflege, Überprüfung

(2) Nähere Forderungen an Betriebssicherheit und an Benutzung der Maschinen, technischen
Anlagen, Transportmittel und Werzeug entsprechend zur Rechtsnorm.